Unsere Website ist nicht für deine Browserversion optimiert.

Seite trotzdem ansehen

Stadt Thun: Gemeinsame bürgerliche Forderung zur Steuersenkung

25. August 2024 – Keine Steuern mehr auf Vorrat: Die Parteien SVP, FDP, die Mitte und die parteilosen Stadträte fordern eine Senkung der Steueranlage auf 1.60. Seit 2021 hätte diese Steueranlage genügt, um die budgetierten Einnahmen zu erzielen. Der Stadtrat hat mit Vorstössen eine Steuersenkung verlangt und der Gemeinderat hat sie daraufhin als Legislaturziel bezeichnet. Dies ist gerechtfertigt, hat doch die Stadt Thun seit vielen Jahren mehr Steuern erhoben als nötig, ein solides Eigenkapital angehäuft und ihre Spezialfinanzierungen gefüllt. Die bürgerlichen Stadträtinnen und Stadträte erwarten vom Gemeinderat, dass er ab 2025 das Steuersubstrat realistisch einrechnet, d.h. unter Berücksichtigung der Vorjahreszahlen, der Teuerung und der damit verbundenen Progression. Die nötigen und budgetierten Einnahmen können mit einer Steueranlage von 1.60 erzielt werden. Diese Korrektur erfordert keine Ausgabenkürzungen; sie verhindert bloss „überraschende“ Mehreinnahmen wie seit 2021. Die Finanzlage der Stadt Thun bleibt auch bei einer korrigierten Steueranlage gesund. Seit wir wieder eine spürbare Inflation haben, hat der Gemeinderat die Steuereinnahmen zu tief budgetiert: Die Einnahmen lagen 2021 bis 2023 zwischen 5.2 und 10.1 Prozent über den jeweiligen Budgets. Auch 2024 dürften wieder massiv mehr Steuern eingehen, als budgetiert sind. Der Gemeinderat budgetiert die Steuereinnahmen nicht auf den Erträgen der Vorjahre, sondern auf den auch schon zu tiefen Budgetzahlen der Vorjahre. Wegen dieses systematischen Fehlers kassierte die Stadt in drei Jahren (2021-2023) mehr als 28 Millionen, die gar nicht budgetiert waren. Für die budgetierten Einnahmen hätte eine Steueranlage von 1.60 statt von 1.72 ausgereicht. Laut Andrea de Meuron hätte diese Erleichterung 8.54 Millionen pro Jahr ausgemacht (Protokoll Stadtrat 16.11.2023), für drei Jahre also 25.6 Millionen. Die Stadträtinnen und Stadträte haben den Budgetentwurf noch nicht gesehen. Sie behalten sich vor, je nach den Ausgaben, die der Gemeinderat vorschlägt, weitere Anträge zu stellen. Speziell bei der Liegenschaftssteuer, die überproportional zugenommen hat, wäre ebenfalls eine Korrektur angezeigt. Das Budget 2025 mit einer Steuersenkung unterliegt gemäss Stadtverfassung der Volksabstimmung. Sollte der Stadtrat keine substantielle Steuersenkung unterstützen und damit weiterhin Steuern „auf Vorrat“ erheben, behalten sich die bürgerlichen Parteien einen Volksvorschlag vor.

Kontakt